Im Pflegebereich setzen sich die Kosten für den Aufenthalt aus je einer Tagestaxe für, Kost und Logis (Pensionstaxe), für Begleitung, Aktivitäten und Veranstaltungen (Betreuungspauschale), sowie der gesetzlich geregelten finanziellen Selbstbeteiligung an den Pflegeleistungen, zusammen. Sie werden den Bewohnerinnen und Bewohnern monatlich in Rechnung gestellt.
Die restlichen Kosten für Pflege und medizinische Leistungen werden direkt mit den Krankenversicherern und der öffentlichen Hand abgerechnet.
Die detaillierten Preise und Erläuterungen entnehmen Sie der untenstehenden Taxordnung Pflegebereich.