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- Die Rente der eidgenössischen AHV
- Renten aus beruflicher und persönlicher Vorsorge (Pensionskasse)
- Ein Anteil aus dem eigenen Vermögen
- Leistungen der Krankenkassen: Im Alterszentrum Kehl werden im Pflegebereich sämtliche Pflege- und Behandlungskosten übernommen (Vollpauschalabrechnung)
- Ergänzungsleistungen: Wo Renten und übriges Einkommen die Kosten nicht decken, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Weitergehende Informationen sind unter www.bsv.admin.ch zu finden
- Hilflosenentschädigung der AHV: Wer länger als ein Jahr für alltägliche Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter angewiesen ist oder dauernder Pflege oder Überwachung bedarf, erhält von der AHV eine Hilflosenentschädigung
- Gemeindebeiträge: Bewohnerinnen und Bewohner, die mit den genannten Mitteln die Kosten nicht bezahlen können, erhalten einen Gemeindebeitrag, der die Finanzierungslücke schliesst
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