• Die Rente der eidgenössischen AHV
  • Renten aus beruflicher und persönlicher Vorsorge (Pensionskasse)
  • Ein Anteil aus dem eigenen Vermögen
  • Leistungen der Krankenkassen: Im Alterszentrum Kehl werden im Pflegebereich sämtliche Pflege- und Behandlungskosten übernommen (Vollpauschalabrechnung)
  • Ergänzungsleistungen: Wo Renten und übriges Einkommen die Kosten nicht decken, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Weitergehende Informationen sind unter www.bsv.admin.ch zu finden
  • Hilflosenentschädigung der AHV: Wer länger als ein Jahr für alltägliche Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter angewiesen ist oder dauernder Pflege oder Überwachung bedarf, erhält von der AHV eine Hilflosenentschädigung
  • Gemeindebeiträge: Bewohnerinnen und Bewohner, die mit den genannten Mitteln die Kosten nicht bezahlen können, erhalten einen Gemeindebeitrag, der die Finanzierungslücke schliesst

AKTUELL

14. Mai- 20. Mai 2012

Im Rosenstübli

Mai 2012